QA Prüfung Muttersprache
(§ 23 Abs. 2 Satz 1 und § 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)Teil A: Textgebundenes SchreibenTeil B: Impulsgesteuertes Schreiben