QA Prüfung Muttersprache

(§ 23 Abs. 2 Satz 1 und § 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)Teil A: Textgebundenes SchreibenTeil B: Impulsgesteuertes Schreiben

QA Englisch (schriftlich)

120 Minuten Arbeitszeit Teil A: Hör- und HörsehverstehenTeil B: SprachgebrauchTeil C: LeseverstehenTeil D: SprachmittlungTeil E: Text- und MedienkompetenzTeil F: Schreiben

QA Deutsch

195 Minuten Arbeitszeit Teil A: ZuhörenTeil B. Sprachgebrauch – SprachbetrachtungSprachgebrauch – RechtschreibungTeil C: LesenTeil D: Schreiben

QA Mathematik

120 Minuten Arbeitszeit Teil A: 8.30 bis 9.00 UhrTeil B: 9.10 bis 10.40 Uhr